Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist eine berufsständische Selbstverwaltung in der Organisationsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist errichtet durch ein Landesgesetz (LwKG) aus dem Jahr 1970, durch das die bis dahin bestehenden regionalen Kammern in eine Landwirtschaftskammer für ganz Rheinland-Pfalz zusammengeführt wurden.
Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst die Betriebe des Ackerbaus, der Grünlandwirtschaft, des Weinbaus, des Gartenbaus, der Fischerei- und Forstwirtschaft. In der Landwirtschaftskammer bilden gewählte Vertreter des landwirtschaftlichen Berufsstandes die ehrenamtlichen Entscheidungsgremien. Landwirte und Landfrauen, Winzer, Gärtner und Forstleute bestimmen hierin über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Oberstes Beschlussorgan ist die Vollversammlung mit 80 Mitgliedern.
Die Aufgaben der Landwirtschaftskammer werden von rund 260 hauptamtlichen Mitarbeitern ausgeführt.
Die Beschreibung wurde der Website von Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz entnommen.