2. Tipps: Zeitpunkt & Argumente
Ein guter Zeitpunkt für eine Gehaltserhöhung kann der Erwerb von Zusatzqualifikationen (z. B. Fortbildung zum Rechtsfachwirt, Weiterbildungen im Kostenrecht, etc.), die Übernahme neuer bzw. zusätzlicher Aufgaben oder der Ablauf einer gewissen Zeitspanne sein.
Um gut vorbereitet bzw. mit guten Argumenten ausgerüstet zu sein, kann man sich eine Liste anlegen, in die man über einen längeren Zeitraum seine beruflichen Aufgaben und Erfolge notiert und sich bewusst macht, was man alles für die Kanzlei leistet bzw. geleistet hat.
Immer mehr Rechtsanwaltsfachangestellte übernehmen nicht mehr (nur) die klassischen Sekretariatsarbeiten, sondern sind teilweise sehr spezialisierte Sachbearbeiter, die mit ihrer Tätigkeit nicht unwesentlich zum Erfolg und Umsatz der Kanzlei beitragen.
In diese Liste gehören auch sämtliche Fähigkeiten, Zusatzqualifikationen, Sonderaufgaben etc. und vor allem, wie diese der Kanzlei nützen. Scheut euch nicht, diese Liste mit in die Gehaltsverhandlung zu nehmen. So sieht auch der Chef, dass die Forderung nach mehr Geld gut überlegt und vorbereitet ist.
Aber nicht nur die Argumente, warum man mehr Geld möchte, sind wichtig, sondern auch die konkrete Forderung will ordentlich überlegt und recherchiert sein. Um deinen Marktwert zu ermitteln, kannst du dich mit (ehemaligen) Kolleginnen austauschen, im Internet auf entsprechenden Gehaltsseiten schauen oder bei der Rechtsanwaltskammer oder einer RENO-Vereinigung nach Gehaltsempfehlungen fragen.
Wie der Name „Gehaltsverhandlung“ schon sagt, darf verhandelt werden – und zwar auf beiden Seiten. Macht der Chef auf eure Gehaltsforderung einen Gegenvorschlag, muss dieser nicht sofort angenommen werden. Seid ihr noch unsicher, ob ihr das Angebot annehmen oder ob ihr eurerseits nochmals ein Gegenangebot machen sollt, könnt ihr euch eine Bedenkzeit erbitten. Sollte alles Verhandeln nichts nützen und der Chef nicht oder nicht vollständig auf die gewünschte Erhöhung eingehen oder tatsächlich nicht mehr Geld bezahlen können, ist es Zeit für Plan B, den man sich ebenfalls schon vor dem Gehaltsgespräch überlegt haben sollte.
Vielleicht könnt ihr euch anstatt auf mehr Geld auch auf folgende Punkte einigen:
- die Kostenübernahme für Weiterbildungen
- flexible Arbeitszeiten/Home-Office-Tage
- Zuschuss zur privaten Altersvorsorge
- Fahrtkostenzuschuss
- mehr Urlaubstage
- eine Stundenreduzierung bei gleichem Gehalt
- Kostenübernahme für Sport- oder Sprachkurse
- Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten
- etc.
Einige dieser Punkte haben auch für die Kanzlei Vorteile (steuerliche Vorteile, keine Sozialversicherungspflicht).