Was machen Rechtsfachwirte oder Assessorwirte?
Als Rechtsfachwirt bist Du noch mehr in die Kanzleiabläufe eingebunden. In größeren Kanzleien hast Du Gelegenheit, Dich um sämtliche Personalangelegenheiten, wie z.B. Urlaubsplanung, Überstundenorganisation, Einsatzplanung etc. zu kümmern. Auf den Kenntnissen Deiner Berufsausbildung vertiefst Du Dein Fachwissen im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts, Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht und im materiellen Recht (z.B. im bürgerlichen Recht). Diese Weiterbildung befähigt Dich, formalisierte Mandate selbstständig zu betreuen. Im Kostenfestsetzungsverfahren und in der Aktenabrechnung bist Du in der Lage, sämtliche Gebühren selbstständig zu ermitteln und nimmst den Volljuristen ein erhebliches Stück Arbeit ab. Das Berufsbild des Assessorwirts (jur.) stellt einen „Minijuristen“ dar. Als Assessorwirt gelingt es Dir, selbstständig viele Sachverhalte unter eine Rechtsnorm zu subsumieren und Schriftsatzentwürfe für den Volljuristen zu fertigen.
Welche Inhalte erwarten dich bei einer Weiterbildung?
Für den Rechtsfachwirten gilt:
- Büroorganisation und -verwaltung,
- Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung,
- Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht,
- Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht
Vorgenannte Inhalte stellen nur Oberbegriffe dar und sind als „Fächer“ zu verstehen. Die jeweiligen Einzelheiten des Oberbegriffs findest Du unter § 4 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte:r Rechtsfachwirtin (RechtsfachwPrV).
Für den Assessorwirt (jur.) gilt:
- Zivilrecht
- Öffentliches Recht
- Strafrecht
Dabei sind diese Rechtsgebiete umfassend zu studieren. Diese Weiterbildung umfasst Inhalte, die auch Gegenstand des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens sind, gehen allerdings nicht in die Tiefe, die Dich in einem Jura-Studium erwarten würden. Nach den erworbenen Kenntnissen bist Du in der Lage, viele Vorgänge in der Kanzlei selbstständig für Volljurist:innen vorzubereiten und unterschriftsreif vorzulegen.
Was kostet die Weiterbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte?
Doch was braucht es, um diese Weiterbildungen zu beginnen und wie lange wirst Du dafür brauchen? Wie es in der Juristerei so schön heißt: „Es kommt darauf an!“. Beiden Weiterbildungsangeboten ist gemein, dass sie berufsbegleitend belegt werden können. Dadurch musst Du nicht auf Dein Einkommen verzichten und erwirbst neben dem Beruf eine zusätzliche Qualifikation. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (Rechtsanwaltsfachangestellte:r) und einer mindestens zweijähriger Berufserfahrung wirst Du zum schriftlichen Prüfungsteil, der Voraussetzung für den mündlichen Teil ist, zugelassen. Nicht zwingend vorausgesetzt, allerdings sehr empfohlen, ist der Besuch von berufsbegleitenden (kostenpflichtigen) Vorbereitungskursen, die in der Regel 1,5 Jahre in Anspruch nehmen. Alternativ kannst Du Dich im Selbststudium darauf vorbereiten. Du verfügst über keine Berufsausbildung, arbeitest allerdings bereits mindestens 6 Jahre in einer Rechtsanwaltskanzlei? Auch Du bist für diese Weiterbildung zugelassen. Diese Weiterbildung nimmt also regelmäßig nicht mehr als 2 Jahre in Anspruch. Hier musst Du mit Kosten in Höhe von 5.180,00 € rechnen. Die Zulassung zur Weiterbildung Assessorwirt:in (jur.) setzt hingegen nur eine vorherige Berufsausbildung mit rechtlicher Vorbildung oder ein vorheriges Probestudium voraus. Es handelt sich um ein vollständiges Selbststudium. Allerdings musst Du mit 42 Monaten rechnen, da sich diese Weiterbildung sehr stark einem rechtswissenschaftlichem Studium nähert. Pro Monat kommen auf Dich Kosten in Höhe von ca. 185,00 € zu. Das entspricht einem Betrag von 7.770,00 €.
Zusammenfassung Rechtsfachwirt:in:
- Zulassung mit einschlägiger Berufsausbildung und mind. zweijähriger Berufserfahrung
- Ohne abgeschlossener Berufsausbildung benötigst Du mindestens eine sechsjährige Berufserfahrung in einer Rechtsanwaltskanzlei
- Dauer max. 24 Monate
- Kostenpunkt: ca. 5.180,00 €
Zusammenfassung Assessorwirt:in (jur.):
- Berufsausbildung oder Probestudium nötig
- Dauer ca. 42 Monate
- Kostenpunkt monatlich 185,00 €, gesamt 7.770,00 €